Erfahrungsbereiche und Qualifikation:
25-jährige Tätigkeit im Bereich Schadensrecht, Spezialist für die Regulierung von Schadensfällen, insbesondere nach Verkehrsunfällen und die Abwicklung von Unfallschäden mit Haftpflichtversicherungen
Beratung und Vertretung von Unfallgeschädigten, Hilfestellung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen;
Übernahme der Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung der Unfallverursachers, dadurch Entlastung des Geschädigten.
Als Geschädigter in einem Unfall fahren Sie am besten, wenn Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Die Kosten dafür muss im Regelfall die Versicherung des Unfallverursachers tragen.
Ohne die kompetente Unterstützung durch einen Anwalt kann es sein, dass berechtigte Ansprüche von der gegnerischen Versicherung nicht erfüllt werden. Denn ohne anwaltliche Beratung wissen viele Geschädigte nicht einmal, was ihnen zusteht. Darüber hinaus kann man in den allermeisten Fällen die Schadenregulierung zügig und ohne Gerichtsverhandlung abwickeln – ganz in Ihrem Interesse.
Telefon 06131 - 211 38 66
e-mail: sturm@rasturm-mainz.de
Von 1991 bis 31.12.2021 durchgehende Anwaltstätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in einer großen Anwaltskanzlei mit Hauptsitz in Alzey (Rheinhessen) sowie weiteren Standorten in Mainz, Osthofen, Sprendlingen und Kirchheimbolanden.
Tätigkeitsschwerpunkte: Haftpflicht- und Schadenersatzrecht, insbesondere im Bereich Straßenverkehr, Verkehrsunfallrecht, Schadenregulierung (gerichtlich und außergerichtlich), Schmerzensgeldansprüche, Vertragsrecht „rund ums Auto“, Ordnungswidrigkeitsrecht und Bußgeldangelegenheiten,
Beratungstätigkeit „rund ums Auto“
Langjährige Prozeßerfahrung vor regionalen Gerichten (Amts- und Landgerichten)
Seit 2007: Fachanwalt für Verkehrsrecht
Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Verkehrsrecht, insbesondere Schadensrecht
- Deutscher Anwaltverein
- Alzeyer Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein